Informationsblatt

Zusammenfassung der wesentlichen Vertragsinhalte der Energiegemeinschaft Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft Volders (EEG Volders).

Gemäß § 69 Abs 1 Z 2 ElWG haben Energiegemeinschaften Haushaltskund:innen sowie Kleinunternehmen nachweislich die wesentlichsten Vertragsinhalte in Form eines knappen, leicht verständlichen als Zusammenfassung gekennzeichneten Informationsblattes zur Verfügung zu stellen. Demzufolge ist dieses Informationsblatt eine Zusammenfassung der wesentlichen Vertragsinhalte, die nicht die Durchsicht des Vertrages über die gemeinsame Energienutzung sowie der allgemeinen Lieferbedingungen ersetzt. Dieses Informationsblatt ändert nicht den Inhalt des Vertrages über die gemeinsame Energienutzung sowie der allgemeinen Lieferbedingungen, es dient lediglich Ihrem leichteren Verständnis.

Zusammenfassung der wesentlichen Vertragsinhalte

Mit der gegenständlichen Vereinbarung werden Sie Mitglied im Verein Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft Volders (EEG Volders). Hierbei handelt es sich um einen Verein nach dem Vereinsgesetz 2002, der als Rechtsträger einer gemeinsamen Energienutzung nach § 68 ElWG fungiert.

Mit dem Verein können Sie in Kontakt treten.

Produkt und Produktkategorie

Produkt
Lieferung von Strom im Rahmen der Energiegemeinschaft Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft Volders (EEG Volders)
Produktkategorie
Fester Energiepreis für Bezug und Einspeisung; Unterschiede zwischen Bezugs- und Einspeisetarif sind zulässig

Der Energiepreis bleibt für Bezug und Einspeisung grundsätzlich unverändert; hiervon nicht berührt sind Preisänderungen im Rahmen des § 21 ElWG. Diese sind – vereinfacht gesagt – möglich

  • bei unbefristeten Verträgen
  • wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu dem für die Änderung maßgebenden Anlass stehen und
  • dem Kunden mindestens einen Monat vorher wirksam schriftlich mitgeteilt werden.

Im Fall einer Preisänderung nach § 21 ElWG werden Sie hierüber sowie über die Möglichkeit, dieser Änderung mit der Wirkung zu widersprechen, dass Ihr Vertrag in diesem Fall nach einer Frist von drei Monaten zum Monatsletzten ab Wirksamkeit der Änderung endet, informiert.

Tarife

Die folgenden Preise verstehen sich excl. MwSt. Die Energiegemeinschaft ist umsatzsteuerbefreit, daher fällt für den Bezug keine MwSt. an.

Der Preis für den Bezug von Strom beträgt derzeit € 0,26. Die Vergütung, die Sie für die Einspeisung von Strom erhalten, beträgt derzeit € 0,26.

Zu Ihrer Information: Netzentgelte, Abgaben und Steuern werden gemäß den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen verrechnet und sind nicht Bestandteil des Tarifs der Energiegemeinschaft. Eine Preisgarantie oder Rabatte sind nicht vereinbart und werden von der Energiegemeinschaft auch nicht gewährt.

Kündigung

Ihr erstmöglicher Kündigungszeitpunkt: Der Bezug von Strom aus der Energiegemeinschaft und die Einspeisung von Strom in die Energiegemeinschaft hängt unmittelbar mit der Vereinsmitgliedschaft zusammen. Sie können Ihre Vereinsmitgliedschaft jederzeit beenden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt endet auch der Bezug bzw. die Einspeisung von Strom, sofern nicht kürzere Kündigungsfristen zwingend (§ 24 ElWG) zur Anwendung gelangen.

Erstmöglicher Kündigungszeitpunkt der Energiegemeinschaft: Eine ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft durch die Energiegemeinschaft ist in den Statuten nicht vorgesehen. Die Energiegemeinschaft kann Ihre Mitgliedschaft frühestens unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen aufkündigen.

Preisänderungen

Die in der Energiegemeinschaft gültigen Preise und Tarife werden grundsätzlich vom Vorstand festgelegt. Außer dem genannten Organ ist in der Energiegemeinschaft niemand zur Festsetzung der Preise berechtigt, insofern sind die Preise unveränderlich. Hiervon unberührt bleiben Preisänderungen im Rahmen des gesetzlichen Preisänderungsrechts nach § 21 ElWG.