Informationsblatt

Zusammenfassung der wesentlichen Vertragsinhalte der Genossenschaft Bürgerenergiegenossenschaft KIRCHBERG in Tirol eGen.

Gemäß § 69 Abs 1 Z 2 ElWG haben Genossenschaften Haushaltskund:innen sowie Kleinunternehmen nachweislich die wesentlichsten Vertragsinhalte in Form eines knappen, leicht verständlichen als Zusammenfassung gekennzeichneten Informationsblattes zur Verfügung zu stellen. Demzufolge ist dieses Informationsblatt eine Zusammenfassung der wesentlichen Vertragsinhalte, die nicht die Durchsicht des Vertrages über die gemeinsame Energienutzung sowie der allgemeinen Lieferbedingungen ersetzt. Dieses Informationsblatt ändert nicht den Inhalt des Vertrages über die gemeinsame Energienutzung sowie der allgemeinen Lieferbedingungen, es dient lediglich Ihrem leichteren Verständnis.

Zusammenfassung der wesentlichen Vertragsinhalte

Mit der gegenständlichen Vereinbarung werden Sie Mitglied ("Genossenschafter") in der Genossenschaft Bürgerenergiegenossenschaft KIRCHBERG in Tirol eGen. Hierbei handelt es sich um eine Genossenschaft nach dem Genossenschaftsgesetz, die als Rechtsträger einer gemeinsamen Energienutzung nach § 68 ElWG fungiert.

Mit der Genossenschaft können Sie in Kontakt treten.

Produkt und Produktkategorie

Produkt
Lieferung von Strom im Rahmen der Genossenschaft Bürgerenergiegenossenschaft KIRCHBERG in Tirol eGen
Produktkategorie
Fester Energiepreis für Bezug und Einspeisung; Unterschiede zwischen Bezugs- und Einspeisetarif sind zulässig

Der Energiepreis bleibt für Bezug und Einspeisung grundsätzlich unverändert; hiervon nicht berührt sind Preisänderungen im Rahmen des § 21 ElWG. Diese sind – vereinfacht gesagt – möglich

  • bei unbefristeten Verträgen
  • wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu dem für die Änderung maßgebenden Anlass stehen und
  • dem Kunden mindestens einen Monat vorher wirksam schriftlich mitgeteilt werden.

Im Fall einer Preisänderung nach § 21 ElWG werden Sie hierüber sowie über die Möglichkeit, dieser Änderung mit der Wirkung zu widersprechen, dass Ihr Vertrag in diesem Fall nach einer Frist von drei Monaten zum Monatsletzten ab Wirksamkeit der Änderung endet, informiert.

Tarife

Der Preis für den Bezug von Strom beträgt derzeit € 0,12. Die Vergütung, die Sie für die Einspeisung von Strom erhalten, beträgt derzeit € 0,10.

Zusätzlich zum Strombezug ist eine monatliche Zählpunkt-Gebühr in der Höhe von € 3,00 zu entrichten.

Zu Ihrer Information: Netzentgelte, Abgaben und Steuern werden gemäß den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen verrechnet und sind nicht Bestandteil des Tarifs der Genossenschaft. Eine Preisgarantie oder Rabatte sind nicht vereinbart und werden von der Genossenschaft auch nicht gewährt.

Kündigung

Ihr erstmöglicher Kündigungszeitpunkt: Der Bezug von Strom aus der Energiegemeinschaft und die Einspeisung von Strom in die Energiegemeinschaft hängt unmittelbar mit Ihrer Rechtsstellung als Mitglied der Genossenschaft zusammen. Sie können Ihre Mitgliedschaft in der Genossenschaft jederzeit unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Jahresende beenden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt endet auch der Bezug bzw. die Einspeisung von Strom, sofern nicht kürzere Kündigungsfristen zwingend (§ 24 ElWG) zur Anwendung gelangen.

Erstmöglicher Kündigungszeitpunkt der Genossenschaft: Eine ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft durch die Genossenschaft ist in der Satzung nicht vorgesehen. Die Genossenschaft kann Ihre Mitgliedschaft frühestens unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen aufkündigen.

Preisänderungen

Die in der Energiegemeinschaft gültigen Preise und Tarife werden grundsätzlich vom Vorstand festgelegt. Außer dem genannten Organ ist in der Energiegemeinschaft niemand zur Festsetzung der Preise berechtigt, insofern sind die Preise unveränderlich. Hiervon unberührt bleiben Preisänderungen im Rahmen des gesetzlichen Preisänderungsrechts nach § 21 ElWG.